Der Ansprechpartner für Gartenfreunde

Gartenwetter

18.11.2011

Pressemitteilung                                                                                               18.11.2011

des Stadtverbandes der Gartenfreunde Dessau e.V.

 

Rundfunk- und Fernsehgebühren ab 2013 auch in Kleingärten?

 

In den letzten Tagen gab es viel Wirbel über die Neuregelung der Rundfunk- und Fernsehgebühren ab 2013. Im 15. Rundfunkstaatsvertrag der Länder ist vorgesehen, dass Kleingärtner gemäß §3 Bundeskleingartengesetz keine Gebühren zu zahlen haben. Nicht berücksichtigt wurde der § 20 a des Bundeskleingartengesetzes, der den Bestandsschutz für Lauben größer 24m² beinhaltet. Das hätte bedeutet, dass alle Kleingärtner, deren Laube größer als 24m² ist,  die Rundfunk-und Fernsehgebühr auch für die Laube zu entrichten hätten, unabhängig ob dort ein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist oder nicht. Der SVG Dessau e.V. hat sich umgehend mit Landtagsabgeordneten in Verbindung gesetzt, um die Gebührenzahlungen abzuwehren. Auch seitens des Landesverbandes und des Bundesverbandes wurden entsprechende Aktionen  gestartet. Viele Protestaktionen der Kleingärtner, der Vereine und Verbände führten dazu, dass die Staatskanzleien der Länder dieses Thema noch einmal behandelten.

Zu diesem Thema gibt es zurzeit unterschiedliche Veröffentlichungen in der Tagespresse.  Die Magdeburger Volksstimme berichtete am 18.11.2011       „GEZ kassiert doch nicht bei Kleingärtnern“. In der MZ vom 18.11.2011 wird darauf hingewiesen, dass die neue Gebühr nur bei den Lauben greife, die zum Wohnen geeignet seien. Aus unserer Sicht ist die Sache damit noch nicht eindeutig geklärt. Wir bleiben dran und hoffen, dass dieses Problem im Sinne unserer Kleingärtner geklärt wird.

 

Vorstand des

SVG Dessau e.V.


19.04.2010

Am Sonnabend, den 24.April findet im Stadtpark Dessau in der Zeit von 09.00 bis 16.00 UHr der 3. Dessauer Pflanzen- und Gartenmarkt statt.

14.09.2009

Am 31.10.2009 findet im Haus Kühnau der 7. Kleingärtnerball statt. Karten bitte über die Vorstände bestellen.

14.05.2009

Der Stadtverband der Gartenfreunde Dessau e.V.  führt in der Zeit vom 26.Mai bis zum 02. Juni die jährlichen Gartenbegehungen im Rahmen des Wettbewerbes in den Kleingartenvereinen durch. Die Sieger werden dann auf dem Kleingärtnerball bekanntgegeben.

28.11.2008

Ab 2009 wird vom Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt eine eigene Gartenzeitung herausgegeben. Der Vertrag mit dem Bauern Verlag für die Gartenzeitung wurde aufgelöst.

03.11.2008

Der SVG Dessau e.V. hat mit der LOXAM GmbH einen Rahmenvertrag für  das Ausleihen von Baumaschinen und Gartengeräte abgeschlossen. 

31.03.2008

Hobbygärtner aufgepasst
Tetanus-Impfung schützt bei Verletzungen im Grünen
bbs/Be. Frühling, Sonne, Gartenzeit. Wenn der Frühling startet, zieht es Hobbygärtner hinaus, um das eigene Grün auf Vordermann zu bringen.
Selbst „Stadtmenschen“ mit Balkon treibt es immer häufiger zur „Gartenarbeit“, um wenigstens ein paar Quadratmeter zu begrünen. Bei aller Freude auf die sommerliche Freiluftsaison sollte man dabei aber auch auf die eigene Gesundheit achten, rät DAK-Ärztin Dr. Waltraud Pfarrer. Denn selbst kleine Schnitte oder Kratzer können zu ernsthaften Erkrankungen führen.
40 Millionen Deutsche verbringen ihre Freizeit im Grünen, 200.000 von ihnen verletzen sich jedes Jahr bei der Gartenarbeit, so der Industrieverband Garten e.V. (IVG). Weitaus mehr ziehen sich beim Hantieren mit Spaten und Gartenschere Schürf- und Schnittwunden zu. „Diese Verletzungen werden meist gar nicht beachtet, können aber dennoch gefährlich werden“, so Dr. Pfarrer. „Denn wer nicht gegen Tetanus geimpft ist, kann sich mit dieser
bakteriellen Infektionskrankheit infizieren.“
Vor allem in der Erde, auf Holzsplittern, Dornen oder auf rostigen Gegenständen können die Tetanussporen überleben. Die Bakterien dringen durch die Wunde in den Körper ein, gelangen über die Nerven zum zentralen Nervensystem und produzieren ein Gift, das schmerzvolle Muskelkrämpfe verursacht und bis zur Erstickung führen kann.
Schutz bietet nur eine Tetanus-Impfung.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Über die Impfung berät der behandelnde Arzt.